Wie müssen rechtssichere PV-Anlagen Prüfberichte aussehen? 

 

Viele Elektrofachkräfte sind unsicher, wie PV-Anlagen Prüfberichte inhaltlich und formal gestaltet sein müssen, damit sie im Schadens- oder Streitfall vor Gericht anerkannt werden. Denn: Eine eindeutige und einheitliche Vorgabe für PV-Anlagen-Prüfberichte gibt es nicht.  

Es gibt verschiedene Vorgaben für die Dokumentation der Prüfung von Photovoltaikanlagen, die sich je nach Anlass der Prüfung unterscheiden. Beschrieben werden diese Vorgaben maßgeblich in den Normen DIN VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“, DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 0126-23-1 „Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung“. 

Systemdokumentation und Bericht der Inbetriebnahmeprüfung  

In der Norm DIN VDE 0126-23 finden sich detaillierte Angaben dazu, welchen Dokumentations-Umfang Eigentümer einer neu errichteten netzgekoppelten Photovoltaik-Anlage vom Anlageninstallateur mindestens erwarten dürfen, sofern es mit diesem keine gegensätzlichen einzelvertraglichen Absprachen gibt.  

Demnach haben Eigentümer einer neu errichteten PV-Anlage Anspruch auf eine umfassende Systemdokumentation mit den folgenden Inhalten: 

  • Systemdaten 

  • Angaben über den Systementwickler und den Systeminstallateur 

  • Stromlaufplan (mit allgemeinen Festlegungen, Angaben zum Solarstrang, elektrischen Einzelheiten des Solargenerators, Erdung und Überspannungsschutz sowie dem Wechselstromnetz) 

  • Datenblätter der wichtigsten Komponenten 

  • Angaben zur mechanischen Konstruktion 

  • Betriebs- und Wartungsangaben (z.B. Festlegung von Wiederholungsprüfungen in regelmäßigen Zeitabständen für gewisse Anlagenteile, die für einen „bestimmungsgemäßen Gebrauch“ dann auch eingehalten und dokumentiert werden müssen) 

  • Prüfergebnisse und Angaben zur Inbetriebnahme 

Zusätzlich ist der Installateur verpflichtet, eine ausführliche Prüfung anlässlich der Inbetriebnahme der PV-Anlage unter Berücksichtigung der DIN VDE 0100-600 durchzuführen und zu dokumentieren. Alle beim Besichtigen, Erproben und Messen ermittelten Informationen sowie die Ergebnisse von Berechnungen müssen vom Prüfer bewertet werden. 

Der abschließende Prüfbericht dieser Inbetriebnahme- oder Erstprüfung soll mindestens die folgenden Angaben enthalten: 

  • Angaben zu Auftraggeber, Auftragnehmer, Prüfobjekt 
  • Angaben zu den Personen, die für Konstruktion, Bau und Prüfung des Systems verantwortlich sind sowie zum Umfang ihrer Verantwortlichkeit 
  • Verzeichnis aller besichtigten und erprobten Stromkreise inkl. Schutzeinrichtungen 
  • Bericht zum Besichtigen, Erproben und Messen 
  • das Ergebnis der Prüfung: 
    - für alle Stromkreise bei Neuanlagen; 
    - für die betroffenen Stromkreise bei Erweiterungen oder Änderungen; 
  • empfohlenes Intervall bis zur nächsten Prüfung 
  • Prüfstelle, Prüfer*in, Prüfdatum 
  • Unterschrift der Prüfperson 

Das Ergebnis der Prüfung ist einschließlich der für die Bewertung relevanten Prüf- und Messwerte zu dokumentieren. Eine Dokumentation aller einzelnen Messwerte ist nicht gefordert. 

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Dokumentation von Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105-100 

Während die Erstprüfung von neuen PV-Anlagen dem verantwortlichen Installateur obliegt, ist für Wiederholungsprüfungen während des Betriebs der Anlage der Anlageneigentümer betreiber verantwortlich. Die Normen DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0126-23 geben dafür maßgeblich die anerkannten Regeln der Technik vor. Da Photovoltaikanlagen bei Faktoren wie Alter, Zustand, Umgebungseinflüssen und Beanspruchung große Unterschiede aufweisen, sind die Vorgaben für die Prüfung von Bestandsanlagen weniger explizit definiert als bei der Erstprüfung vor der Inbetriebnahme einer neuen Anlage. 

Betreiber photovoltaischer Anlagen sind vielmehr gefordert, in einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV geeignete Prüfzeiträume und den Prüfumfang selbst so festzulegen, dass dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands der elektrischen Anlagen hinreichend möglich ist. Abschnitt 5.3.3.101.0.1 der DIN VDE 0105-100 erlaubt es dem Anlagenbetreiber, die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Photovoltaikanlage und ihrer elektrischen Betriebsmittel an eine Elektrofachkraft bzw. einen Dienstleister für technische Betriebsführung zu übertragen: „Bei Anlagen, die im normalen Betrieb einem wirksamen Managementsystem für vorbeugende Instandhaltung und Wartung unterliegen, dürfen die wiederkehrenden Prüfungen durch die angemessene Durchführung einer dauernden Überwachung und Wartung der Anlage und all ihrer Betriebsmittel durch Elektrofachkräfte ersetzt werden. Geeignete Nachweise müssen zur Verfügung gehalten werden.“  

Sofern ein O&M-Dienstleister die technische Betriebsführung einer PV-Anlage übernimmt, macht er in der Regel Vorschläge für geeignete Prüffristen und -umfänge, die mit dem Anlagenbetreiber abgestimmt und im Servicevertrag festgehalten werden. Eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Prüfungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ist dabei für O&M-Auftragnehmer als Nachweis über den ordnungsgemäßen Betrieb der PV-Anlage unerlässlich. 

Bewertungsrelevante Messwerte identifizieren und dokumentieren 

Inhaltlich wird von Prüfberichten zu Wiederholungsprüfungen gefordert, dass diese aussagekräftig und nachvollziehbar sind. Eine eindeutige Zuordnung der dokumentierten Prüfergebnisse zu den jeweils geprüften Betriebsmitteln bzw. PV-Komponenten muss gegeben sein. Neben Messergebnissen sollten auch das verwendete Messverfahren und die Prüf- sowie Messgeräte angegeben werden.  

Bei der Aufzeichnung der Ergebnisse einer PV-Anlagenprüfung ist nicht zwingend die Dokumentation sämtlicher Messwerte erforderlich. Es obliegt der Prüfperson zu entscheiden, welche Angaben für die Bewertung des Prüfobjektes notwendig sind. In vielen Fällen genügt die Dokumentation des jeweils schlechtesten Wertes im überprüften Stromkreis. Für die Bewertung der Fehlerschleifenimpedanz eines Stromkreises reicht es zum Beispiel aus, den Widerstandswert des am weitesten von der vorgelagerten Schutzeinrichtung entfernten Messpunktes anzugeben. Wichtig ist aber, dass die prüfende Elektrofachkraft alle beim Besichtigen, Erproben und Messen ermittelten Informationen und Messwerte sowie die Ergebnisse von gegebenenfalls durchgeführten Berechnungen in ihre Bewertung des Anlagenzustandes mit einbezieht. 

Messwerte, welche die Normanforderungen zwar erfüllen, aber auffällig von den zu erwartenden Werten abweichen, sollten im Rahmen der Bewertung von Messungen dokumentiert und mit einer Anmerkung versehen werden. Zum Beispiel kann die der Prüfer bzw. die Prüferin darauf hinweisen, dass die gemessenen Werte auf einen sich anbahnenden Mangel hindeuten, obwohl wenn der entsprechende Grenzwert noch nicht über- bzw. unterschritten wurde. 

Mängel, Schäden und Behinderungen im PV-Prüfbericht benennen 

Werden bei der Prüfung Mängel, Schäden, Verschlechterungen oder Fehler festgestellt, sind diese aufzulisten und entsprechend ihres Gefährdungspotenzials zu bewerten. Idealerweise sollten Elektrofachkräfte zu jedem Mangel auch eine Handlungsempfehlung mit Reparatur- oder Verbesserungsvorschlägen angeben, soweit dies sinnvoll und angemessen ist. Üblich sind zum Beispiel Wartungsvorschläge oder Empfehlungen, die das Anpassen der Anlage an den Stand der aktuell gültigen Normen betreffen. 

Auch eine Auflistung der Mängel, die im Rahmen der Prüfung bereits entdeckt und behoben wurden, ist vorteilhaft. Denn dadurch erhalten Prüfer bei Folgeprüfungen Hinweise auf mögliche Mängelschwerpunkte der Photovoltaikanlage. 

Kann eine Prüfung nicht im vollen Umfang ausgeführt werden, sollte darauf im Prüfbericht hingewiesen und der Grund für die Einschränkung benannt werden.  

Bei der Wahl der Formulierungen im PV-Anlagen-Prüfbericht sollten Elektrofachkräfte im Hinterkopf behalten, welcher Personenkreis den Bericht später lesen wird. Handelt es sich bei Empfängern wie dem Anlagenbetreiber oder der für das Asset Management verantwortlichen Person um elektrotechnische Laien, sollten Prüfbewertungen und Handlungsempfehlungen möglichst allgemeinverständlich gehalten werden. 

Gute Orientierungshilfen: Vorlagen für Prüfprotokolle und Prüfberichte 

Praxistaugliche Orientierungshilfen für die Gestaltung von Prüfberichten für Wiederholungsprüfungen an PV-Anlagen liefern unter anderem die Muster-Vorlagen für Prüfbescheinigungen und Prüfprotokolle im Anhang der Norm DIN VDE 0126-23. Auch der E-Check des ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke) sowie die vom Verein Deutscher Ingenieure herausgegebene Richtlinie VDI 2883, Blatt 1, halten Musterprüfberichte und -protokolle bereit. Diese Vorlagen haben jedoch keinen normativen Charakter. Die tatsächliche Gestaltung der Dokumentation ist jedem Anlagenbetreiber bzw. dem von ihm beauftragten Anlagenverantwortlichen selbst überlassen.  

Die Dokumentation kann sowohl handschriftlich als auch in elektronischer Form erfolgen. Tatsächlich kann die digitale Dokumentation über mobile Endgeräte wie Tablets oder Smartphones im Vergleich zur papierbasierten Dokumentation einen erheblichen Zeitvorteil mit sich bringen und die Qualität der Dokumentation verbessern. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag PV-Anlagen-Prüfungen dokumentieren: Digital oder auf Papier?

Standardisierte Prüfprotokolle und Prüfbericht-Checklisten – ob auf Papier oder als digitales Formular – sind auf jeden Fall sehr hilfreich, wenn es darum geht, die Vergleichbarkeit einzelner Prüfberichte untereinander sicherzustellen. So können die Ergebnisse zurückliegender Prüfungen mit denen der aktuellen Inspektion verglichen werden, um Erkenntnisse über sich verändernde sicherheitstechnische Zustände zu gewinnen. Den mit der Prüfung beauftragten Fachkräften dienen Protokolle und Checklisten zudem als Arbeitsanweisung und roter Faden, um alle nötigen Prüfpunkte in einer sinnvollen Reihenfolge abzuarbeiten.