Photovoltaikanlagen prüfen: Warum ist der Prüfbericht so wichtig?

 

Nur durch eine aussagekräftige Anlagen- und Instandhaltungs-Dokumentation können Besitzer und Betreiber von Photovoltaikanlagen im Schadens- oder Gewährleistungsfall sicher nachweisen, dass sie sich beim Anlagenbetrieb ordnungsgemäß verhalten haben. Doch worauf ist bei der Erstellung aussagekräftiger Prüfberichte zu achten?

Besitzer von Photovoltaikanlagen sind verpflichtet, ihre Anlage sorgfältig, das heißt unter Anwendung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ zu betreiben. Dies schreibt unter anderem § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor. Nachweislich erfüllen können PV-Anlagenbetreiber diese Sorgfaltspflicht, indem sie sich an gängigen Normen orientieren.

Vorgaben der DIN VDE-Normen für die PV-Anlagen-Prüfung

Zu berücksichtigen sind hier vor allem die VDE-Normen DIN VDE 0100-600 (regelt die Erstprüfungen elektrischer Anlagen), DIN VDE 0105-100 (legt die notwendigen Schritte bei wiederkehrenden Prüfungen fest) und DIN VDE 0126-23-1, welche die Mindestanforderungen an Systemdokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und wiederkehrende Prüfungen speziell für netzgekoppelte Photovoltaik-Systeme beschreibt. Gemäß dieser Normen müssen Photovoltaikanlagen mindestens vor ihrer ersten Inbetriebnahme sowie nach der Fertigstellung von Erweiterungen oder Änderungen an einer bestehenden Anlage von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Darüber hinaus wird eine Prüfung der Gesamtanlage mindestens alle vier Jahre empfohlen.

Anforderungen in Bezug auf Betriebssicherheit und Unfallverhütung

Weitere Prüfpflichten und -Fristen für Betreiber von PV-Anlagen ergeben sich aus dem Umstand, dass elektrische Anlagen und die darin vorhandenen elektrischen Betriebsmittel zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gehören und in den Gültigkeitsbereich der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 fallen. Zum Schutz aller auf der Anlage tätigen Personen ist ein Anlagenbetreiber als Arbeitgeber verpflichtet, für die PV-Anlage eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetztes zu erstellen. Er muss ermitteln, welche Maßnahmen für eine sichere Benutzung des Arbeitsmittels Photovoltaikanlage zu treffen sind. Zu diesen Maßnahmen gehören laut § 3 (6) der BetrSichV insbesondere wiederkehrende Prüfungen der Solaranlage. Die Fristen und der Umfang dieser Prüfungen muss der Betreiber so festlegen, dass die Anlage und darin befindliche elektrische Betriebsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 schreibt für Solaranlagen als „Anlagen besonderer Art“ gemäß der DIN VDE 0100 Gruppe 700 eine jährliche Prüffrist vor.

Neben den oben genannten Rechtsgrundlagen können gegebenenfalls noch weitere spezielle Regelungen zu berücksichtigen sein, z. B. Bauordnungsrecht der Länder (Prüfverordnungen) oder das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG).

Nicht zuletzt machen auch Hersteller von Solaranlagen-Systemen und -Komponenten sowie Versicherer von Photovoltaiksystemen eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung der PV-Anlage zur Bedingung für eine Garantie- bzw. Leistungserfüllung im Schadensfall.

Warum ist es wichtig, einen Prüfbericht zu erstellen?

In einem Punkt sind sich alle der genannten Prüfvorschriften und privatrechtlichen Vorgaben einig: Ebenso wichtig wie eine fachkundige und ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen ist deren vollständige Dokumentation in Form eines schriftlichen Prüfberichts. Denn nur durch eine aussagekräftige Anlagen- und Instandhaltungs-Dokumentation kann der Betreiber einer Photovoltaikanlage im Schadens- oder Gewährleistungsfall sicher nachweisen, dass er seiner Prüfverpflichtung gewissenhaft nachkommt und die elektrischen Anlagen bzw. Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand erhält. In einigen Fällen kann die Dokumentation dann Grundlage weitergehender Prüfungen durch Sachverständige sein.

Elektrofachkräfte, die Installationen, Prüfungen und Instandhaltungen an PV-Anlagen durchführen, sollten darüber hinaus auch aus eigenem Interesse auf eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation ihrer Arbeit Wert legen. Durch diese können sie im Schadensfall nachweisen, dass sie sich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik verhalten und somit nicht schuldhaft gehandelt haben.

Welche Anforderungen gibt es an die Dokumentation von Prüfungen an PV-Anlagen?

Eine Frage, die Elektrofachkräfte sich immer wieder stellen: Wie genau muss die Dokumentation der Prüfungen an PV-Anlagen aussehen, damit sie im Schadens- oder Streitfall vor Gericht anerkannt wird?

Die Form der Dokumentation ist nicht verbindlich vorgegeben. Die Dokumentation kann sowohl handschriftlich als auch in elektronischer Form erfolgen und abgelegt werden. Warum eine digitale Dokumentation über mobile Endgeräte wie Tablets oder Smartphones Vorteile in Sachen Effizienz und Dokumentationsqualität bringen kann, erläutert der Blogbeitrag PV-Anlagen-Prüfungen dokumentieren: Digital oder auf Papier?

Inhaltliche Anforderungen an die Dokumentation von Anlagen-Prüfungen, welche die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorschreibt, finden sich in der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) Nr.1201. Laut dieser muss die Dokumentation mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Angaben zu Auftraggeber, Auftragnehmer, Prüfobjekt
  • Art der Prüfung
  • Beschreibung des Prüfumfangs
  • Anlass der Prüfung, z.B. Inbetriebnahmeprüfung, wiederkehrende Prüfung oder Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung
  • Ergebnis der Prüfung
  • Prüfdatum
  • Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur

Hierbei handelt es sich um die absoluten Mindestanforderungen, die ein Prüfbericht inhaltlich erfüllen sollte. Darüber hinaus gibt es weitere Anforderungen an die Prüf-Dokumentation bei Photovoltaikanlagen, die sich je nach Anlass der Prüfung unterscheiden und in den VDE-Normen beschrieben werden. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Vorgaben für die Erstprüfung einer Photovoltaikanlage vor der Inbetriebnahme deutlich umfangreicher sind als bei Wiederholungsprüfungen an Anlagen, die sich bereits in Betrieb befinden. Mehr dazu lesen sie im Artikel Wie müssen PV-Prüfberichte aussehen?

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Wie lange muss man Prüfberichte aufbewahren?

Die Betriebssicherheitsverordnung macht die Vorgabe, Prüfberichte „mindestens bis zur nächsten Prüfung“ vorzuhalten. Empfehlenswert ist aber eine deutlich längere Aufbewahrungsdauer von zehn Jahren, da Prüfprotokolle im Schadensfall als wichtige Beweismittel gelten, um die eigene Sorgfalt bei der Prüfung von Arbeitsmitteln nachzuweisen.

Zudem lassen sich durch längerfristiges Aufbewahren der Prüfergebnisse Veränderungen am Zustand der elektrischen Anlage und Betriebsmittel feststellen. Diese Informationen können dabei helfen, rechtzeitig Maßnahmen zum Erhalt einer optimalen Anlagenperformance zu ergreifen und Prüffristen zu bestätigen oder anzupassen.